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Ab Montag, 25.04.2022 gilt Folgendes im Umgang mit dem Coronavirus bei einer Ansteckung:

  • Für Personen, die mittels bestätigtem Schnelltest oder PCR-Test positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden, besteht weiterhin eine Isolationspflicht für mindestens fünf Tage. Ist nach einem zertifizierten positiven Schnelltest ein PCR-Test negativ, endet die Isolation sofort. Bei der Berechnung der Isolationsdauer findet der Symptombeginn keine Berücksichtigung mehr. Die 5-Tage-Frist beginnt am Tag nach dem Erstnachweis.
  • Liegt an Tag fünf der Isolation keine Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden vor, dauert die Isolation zunächst weiter an, bis seit mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit vorliegt, höchstens aber bis zum Ablauf von zehn Tagen.
  • Eine Freitestung ist nicht mehr erforderlich. Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und sonstige an der Schule beschäftigte Personen können unmittelbar nach Ablauf der jeweiligen Isolationsdauer in den Schulbetrieb zurückkehren.
  • Quarantäneverpflichtungen für Kontaktpersonen gelten ab sofort nicht mehr.

Weiterhin werden – mindestens noch die kommende Woche – Selbsttestungen und PCR-Pooltestungen
wie bisher durchgeführt. Sobald hierzu ein neues Schreiben des Kultusministeriums vorliegt, werden Sie wieder entsprechend informiert.

Nun wünsche ich Ihnen und Ihren Kindern wieder einen guten Start nach den Ferien!

Mit freundlichen Grüßen

gez. Eva-Maria Schmid, Rin